Funkbetriebszeugnis

Funkausbildung bei Rolf Dreyer, das heißt fessende Präsentation, packender Vortrag, perfekte Organisation: der Crash-Kurs für das Funkbetriebszeugnis vom Lehrbuchautor. Nur 345,- Euro Kursgebühr.

Ohne Funk an Bord – grob fahrlässig

Nachdem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) empfohlen haben, alle Sportboote – unabhängig von ihrer Größe – mit einem UKW-Funkgerät auszurüsten, gilt es als rechtlich grob fahrlässig, ein Boot oder eine Yacht ohne Funkgerät zu führen oder einzusetzen. Grobe Fahrlässigkeit kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Deshalb sind numehr nahezu alle Sportboote mit einem Funkgerät ausgestattet worden. Auch ist ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy und das Funken selbst ist kostenlos.

Ein Funkgerät ist bei Seenot die beste Hilfe

Im Notfall kann am besten über Funk um Hilfe gerufen werden. Dazu muss nur ein roter Alarmknopf fünf Sekunden lang gedrückt werden. Ein solcher DSC-Notalarm geht nicht nur an die nächste Rettungsleitstelle, sondern zugleich auch an alle Schiffe in der Nähe. Das kann ein Handy nicht leisten. Aber auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, wenn die Sicherheit eines Schiffes oder einer Person nur bedroht sind, muss über Funk eine Rettungsleitstelle informiert werden. Das Funkgerät wird im Bordalltag zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Klappbrücken) verwendet. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können.

Warum ein Funkbetriebzeugnis

Auf Schiffen, die mit einem Funkgerät ausgerüstet sind, aber muss der Schiffsführer ein Funkbetriebzeugnis besitzen (auch wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines Funkbetriebszeugnisses ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne Funkbetriebzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.

Weitere Funkbetriebzeugnisse

Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis aus, für den Seefunk im Küstenbereich ist das kleine Funkbetriebszeugnis (nur UKW) erforderlich und für große Reisen wird das große Allgemeine Funkbetriebszeugnis (UKW, GW, KW + Satelliten-Seefunk) benötigt.

Zwei wichtige Hinweise für die Funkbetriebzeugnisprüfung:

— Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erworben werden, wenn ein Funkbetriebzeugnis vorhanden ist oder gleichzeitig abgelegt wird.
— Das große Allgemeine Funkbetriebszeugnis ist nicht schwerer als das kleine Funkbetriebzeugnis (ein Fragebogen zusätzlich). Das große Funkbetriebzeugnis schließt das kleine Funkbetriebzeugnis ein. Und wer gleich das große Funkbetriebzeugnis erwirbt und nicht erst im Anschluss an das kleine Funkbetriebzeugnis, spart über 250,- €!

Funkbetriebzeugnis-Lehrbuch von Rolf Dreyer